Wohnflächenberechnung für Immobilienpreise

Um einen Immobilienpreis festzulegen, muss man eine präzise Wohnflächenberechnung vornehmen. Und eine Wohnflächenberechnung richtet sich in Deutschland nach den §§ 42-44 der II. BV. Demnach gehören im Hinblick auf die Wohnflächenberechnung nicht zur Wohnfläche: Zubehörräume wie Waschküche oder Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung wie Garage, Schuppen, Trockenräume, Dachböden oder ähnliche Räume, Wirtschaftsräume wie Backstube, Abstellräume, Scheunen, Ställe, Räucherkammern, Backstube, Vorratsräume oder ähnliche Räume sowie Räume, die nicht den nach ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen, außerdem Geschäftsräume.

Die Berechnung der Wohnfläche ist unabhängig vom Gebäudetyp und gilt sowohl für ein Einfamilienhaus wie für ein Mehrfamilienhaus.

Bei der Wohnflächenberechnung kann man sich entscheiden, ob die Grundfläche aus den Rohbaumaßen ermittelt werden soll oder aus den Fertigmaßen. Wenn man sich für die Options Rohbaumaße entscheidet, sind die errechneten Grundflächen um 3% zu kürzen, während man beim Fertigmaß die Entfernung von Wand zu Wand misst. Abzuziehen sind von den errechneten Grundflächen Treppen mit über drei Steigungen, deren Treppenabsätze, freistehende Säulen und Pfeiler, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgängig sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt, sowie Schornsteine und andere Mauervorlagen. Hinzuzurechnen sind den so errechneten Grundflächen offene Nischen und Fenster, welche bis zum Fußboden herunter gehen und tiefer sind als 0,13 m. Außerdem Wandschränke und Erker, welche mindestens 0,5 m² Grundfläche besitzen. Zudem Bauteile unter Treppen – aber nur wenn die lichte Höhe mindestens 2 m beträgt.

Anzurechnen sind zur Ermittlung der Wohnfläche 100% der Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m, 50% von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m, 50% von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen, maximal 50% von Balkonen, Loggien und Dachgärten oder gedeckten Freisitzen, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören sowie 0% von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m. Dies ist bei der Wohnflächenberechnung eines Architekten für die Ermittlung der Immobilienpreise zu beachten.

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13. Dezember 2008 | Von admin | Kategorie: Immobillien Deutschland

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