EnEV 2009 vom Kabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat im Juni, im Zuge der Umsetzung des zweiten Teils des in Merseberg festgelegten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) nun auch die zweite Novelle der Energiesparverordnung auf den Weg gebracht. Dabei soll nach dem Entwurf der EnEV 2009 der Primärenergie Bedarf sowohl von Neubauten und beim vorhandenen Gebäudebestand durch entsprechende Maßnahmen um durchschnittlich 30% reduziert werden.

Im Gebäudebestand greift die EnEV 2009 allerdings nur wenn umfangreiche Sanierungen und Änderungen vorgenommen werden. Beim Austausch der Fenster, bei Maßnahmen zur Fassadendämmung oder bei der Umgestaltung von Dachgeschossen und den Dachflächen werden die 30% berücksichtigt werden müssen. Dabei soll lauf  Bundesbauminister Tiefensee die Durchführung der Maßnahmen künftig „erheblich konsequenter ausgestaltet” werden.

Bauunternehmen werden in Zukunft schriftlich bestätigen müssen, dass die Vorgaben der EnEV eingehalten worden sind und können bei Nichteinhaltung der EnEV sogar in Regress genommen werden. Hier sollte von daher bereits während der Bauplanung konsequent an das Energie sparen gedacht werden. Damit die Maßnahmen nicht während der Nutzung der Gebäude und Anlagentechnik unterlaufen werden können, sollen die Schornsteinfeger künftig mehr in die Pflicht genommen werden. Weiterhin bleibt natürlich dabei die Prüfung der Heiztechnik nach der Feuerungsverordnung bestehen, künftig soll vom Schornsteinfegerhandwerk aber auch überprüft werden ob ein Haus entsprechend der EnEV saniert oder neu gebaut wurde. Im Falle der Nichteinhaltung erfolgt eine Anzeige beim zuständigen Bauamt. So manchen Heimwerker kann hier möglicherweise ein böses Erwachen blühen, wenn umfangreiche Sanierungen ohne Berücksichtigung der EnEV durchgeführt werden.

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5. August 2008 | Von admin | Kategorie: Vorschriften

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